ErP Verordnung (EU)

Neue Bestimmungen für elektrische Raumheizgeräte
Die ErP Verordnung (EU) 2015/1188 und ihre Ergänzung (EU) 2016/2282

Zusammenfassung

Für elektrische Raumheizgeräte müssen ab dem 01.01.2018 die Verordnung(EU) 2015/1188 und ihre Ergänzung (EU) 2016/2282 angewandt werden. Damit gelten für Hersteller und Händler neue Bestimmungen – insbesondere hinsichtlich der Produktinformationen und des Jahresnutzungsgrads von Raumheizungen.

Was sind die Zielsetzungen der (EU) 2015/1188 und (EU) 2016/2282

Elektrische Raumheizgeräte gelten als energieverbrauchsrelevante Produkte, die ein erhebliches Energieeinsparpotenzial aufweisen Durch die Verordnung (EU) 2015/1188 und ihre Ergänzung (EU) 2016/2282 soll ihr maximales technisches Verbesserungspotenzial ausgeschöpft werden.

Die Verordnung(EU) 2015/1188 und ihre Ergänzung (EU) 2016/2282 müssen ab dem 01.01.2018 angewandt werden.

Für welche Raumheizgeräte gelten die neuen Regularien unter anderem?

  • Heizlüfter
  • Ölradiatoren
  • Infrarotheizgeräte
  • Konvektoren

Ausdrücklich ausgenommen sind dagegen elektrische Saunaöfen und Heizgeräte, die ausschließlich für den Gebrauch im Freien bestimmt sind.

Welche Geräte sind nicht mehr zugelassen:

Elektrische Einzelraumheizgeräte müssen zukünftig einen bestimmten Jahresnutzungsgrad erfüllen. Der vom Gerätetyp anhängige Grad wurde in Anhang II der Verordnung festgelegt. Aufgrund dieser Bestimmung werden einige Geräte nicht mehr für den Markt zugelassen sein, unter anderem:

  • Tragbare elektrische Raumheizgeräte ohne Temperaturregelung
  • Elektrische Heizstrahler ohne Raumtemperaturregelung und Zeitregelung

Welche Veränderungen gibt es in Bezug auf die Produktinformationen?

In Zukunft müssen Produktinformationen zu elektrischen Raumheizgeräten weitere Anforderungen erfüllen. Dies gilt für:

  • Bedienungsanleitungen für Monteure und Verbraucher frei zugängliche Internetseiten von Herstellern, deren autorisierten Vertretern und Importeuren

Welche zusätzlichen Informationen müssen vermittelt werden?

Handelt es sich um elektrische Einzelraumheizgeräte müssen die Produktinformationen die in Tabelle 2 der Verordnung(EU) 2015/1188  aufgeführten Angaben enthalten. Die technischen Parameter sind gemäß Anhang der Verordnung(EU) 2015/1188 zu messen und zu berechnen. Genannt werden sollen alle in der Tabelle angegebenen wesentlichen werte.

Außerdem wird es Pflicht, dass die Bedienungsanleitungen und Internetseiten über alle besonderen Vorkehrungen informieren, die bei Zusammenbau, der Installation und der Wartung des Einzelraumheizgerätes zu treffen sind.

Dazu müssen alle Inhalte zur Zerlegung., Wiederverwertung und/oder Entsorgung am Ende des Lebenszyklus wiedergegeben werden.

Welche Besonders gilt für ortsbewegliche Geräte?

Bei ortsbeweglichen elektrischen Einzelraumheizgeräten ist es notwendig, einige Produktinformationen durch folgenden Satz zu ergänzen:

„Dieses Produkt ist nur für gut isolierte Räume oder für den gelegentlichen Gebrauch geeignet“.

Ist die Kennzeichnung mit einem Energieeffizienz-Label erlaubt?

An elektrischen Raumheizgeräten darf nach der neuen Verordnung kein Energieeffizienz-Label angebracht werden.

Wo finden sich weitere Informationen?

Das Whitepaper erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und befasst sich ausschließlich mit den neuen Regularien für elektrisch Einzelraumheizgeräte. Detaillierte Informationen finde sich in der Verordnung unter.

Verordnung(EU) 2015/1188

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32015R1188

Verordnung(EU) 2016/2282

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32016R2282

Quelle: TÜV Süd

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